[Allgemeines. Zeitliche Unterschiede in der geistigen Entwicklung der Kinder. Beschränkung der Untersuchung auf das schulpflichtige Alter. Die Kriterien der kindlichen Dummheit dieselben wie der des Erwachsenen.]


Wenn wir die Intelligenz des in den Jahren der Reife stehenden Erwachsenen als die Norm betrachten, so entfernt sich die des jugendlichen Individuums von derselben um so mehr, je jünger dasselbe ist. Wir haben daher bei dem Kinde, in gewissem Maße selbst noch bei der reiferen Jugend, einen durch den natürlichen Gang der Entwicklung bedingten physiologischen Zustand intellektueller Minderwertigkeit. Im Greisenalter findet andererseits ein Rückgang der geistigen Kräfte statt, der so weit gehen kann, daß sich hier von einer physiologischen, weil durch die Altersveränderungen des Gehirns bedingten Geistesschwäche sprechen läßt.

Wenn man das in Frage stehende intellektuelle Verhalten des jugendlichen Individuums und des Greises, wie es oft genug geschieht, als Dummheit bezeichnet, so hat dies insofern eine Berechtigung, als damit der Abstand von der Intelligenz des vollreifen Erwachsenen angedeutet wird. Mit der auf Veranlagung beruhenden Dummheit darf natürlich dieser intellektuelle Zustand nicht zusammengeworfen werden.

Soweit die mit dem Lebensalter zusammenhängende intellektuelle Minderwertigkeit in Betracht kommt, können wir hier auf die des Kindes nicht näher eingehen, da dies eine Darstellung des ganzen seelischen Entwicklungsganges während der Kindheit erheischen würde. Wir müssen uns darauf beschränken, die durch Veranlagung bedingte Dummheit des Kindes in Betracht zu ziehen.

Bei der reiferen Jugend und beim Greis ist der Abstand von der Intelligenz des geistig vollentwickelten Erwachsenen geringer; wir werden deshalb die intellektuellen Eigentümlichkeiten dieser Altersperioden in Kürze zu skizzieren versuchen.

Von Dummheit als schwacher Begabung oder Begabungsmangel kann beim Kind nur dann die Rede sein, wenn dasselbe in intellektueller Hinsicht andauernd ein ausgesprochenes Zurückbleiben hinter dem Durchschnitte seiner Altersklasse zeigt. Die Nichtberücksichtigung dieser Tatsache führt häufig zu irrtümlichen Urteilen über die intellektuelle Veranlagung von Kindern. Die geistige Entwicklung verläuft auch bei Kindern der gleichen Rasse und gleichen Bevölkerungskreise nicht gleichmäßig, sondern in den einzelnen Fällen schneller oder langsamer. Ein Kind kann mit 4 Jahren auf derselben Intelligenzstufe stehen, wie ein anderes mit 5 oder selbst mit 6 Jahren. Die Frühreife darf ebensowenig wie die langsame Entwicklung zu einem definitiven Urteil über die geistige Begabung des Kindes verleiten. Das 4 jährige Kind, dessen Intelligenz von Eltern und Verwandten angestaunt wird, kann bis zum 10. Jahre lange von einem Kinde überholt sein, das vor dem Schulbesuch keine besondere geistige Regsamkeit an den Tag legte.

Mit Rücksicht auf diese so häufig zu beobachtenden Verschiedenheiten in der Schnelligkeit der geistigen Entwicklung wollen wir die auf Veranlagung beruhende Dummheit des Kindes erst vom schulpflichtigen Alter an in Betracht ziehen. Es ist auch ohne weiteres klar, daß man ein sicheres Urteil über den Grad der intellektuellen Begabung eines Kindes, wenn es sich nicht um sehr auffällige Störungen (Idiotie oder ausgesprochene Imbezillität) handelt, erst dann gewinnen kann, wenn dasselbe eine gewisse Stufe der geistigen Entwicklung erreicht hat. Die Dummheit des Kindes muß selbstverständlich dieselben Kriterien besitzen, wie die des Erwachsenen, nur modifiziert durch die dem Lebensalter entsprechenden Verhältnisse.


 © textlog.de 2004 • 20.05.2024 04:12:40 •
Seite zuletzt aktualisiert: 11.12.2009 
bibliothek
text
  Home  Impressum  Copyright