[Unterscheidung intellektueller Allgemein- und Spezialfähigkeiten als Basis für die Annahme der Dummheit. Allgemeine und partielle Dummheit. Relativer Charakter der als Dummheit zu betrachtenden intellektuellen Qualität.]


Wir ersehen aus dem Angeführten, daß die Annahme der Dummheit auf sehr verschiedene Momente gestützt wird. Hieraus darf jedoch nicht gefolgert werden, daß dieselbe auf eine einheitliche und sichere Grundlage sich überhaupt nicht basieren, d. h. von einer gewissen subjektiven Willkür nicht befreien läßt. Eine zuverlässige Richtschnur für unser Urteil in betreff der Dummheit können wir jedoch nur dadurch erlangen, daß wir von einer Unterscheidung der intellektuellen Einzelleistungen oder Fähigkeiten ausgehen: nämlich in solche, die man als intellektuelle Allgemein- oder Grundfähigkeiten bezeichnen kann, sofern dieselben bei jedem komplizierten psychischen Vorgang eine Rolle spielen, und Spezialfähigkeiten, die nur auf bestimmten Gebieten intellektueller Tätigkeit zur Geltung kommen. Zur ersteren zählen: Gedächtnis, die Fähigkeit der Begriffsbildung und Begriffsverwertung (Auffassungs- und Urteilsvermögen), Phantasie; zu letzteren: z. B. musikalischer Sinn, das Talent für Mathematik, das Lehrtalent usw.

Mit Rücksicht auf diese Sonderung der intellektuellen Fähigkeiten ist die Unterscheidung einer allgemeinen und einer partiellen Dummheit erforderlich. Die Annahme allgemeiner Dummheit oder von Dummheit schlechtweg ist nur da gerechtfertigt, wo die intellektuellen Allgemeinleistungen mehr oder weniger den Charakter der Minderwertigkeit aufweisen; von partieller Dummheit darf man dagegen sprechen, wo es sich um sehr geringe Entwicklung oder Fehlen von Spezialfähigkeiten handelt, ein Manko, das sich auch bei den hervorragendsten Geistern findet. Letztere Definition erheischt jedoch eine Ergänzung. Die intellektuellen Allgemeinleistungen können, wie wir später sehen werden, infolge besonderer Umstände bei Beschränkten auf einzelnen Gebieten von besserer Qualität, bei Wohlbegabten andererseits von minderwertigerem Charakter sein. Die Annahme partieller Dummheit kann daher nicht auf die Spezialfähigkeiten beschränkt werden; wir müssen unter diesem Titel die Gesamtheit minderwertiger intellektueller Leistungen bei im allgemeinen Gutbegabten zusammenfassen.

Soweit die allgemeine Dummheit in Betracht kommt, schwankt die intellektuelle Qualität, die wir als solche anzusprechen haben, je nach den Verhältnissen des Einzelfalles. Es läßt sich nicht behaupten, daß bei einem gewissen Niveau intellektueller Leistungen die Dummheit anfängt und das über dieses Niveau Hinausgehende der besseren Begabung zufällt, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die intellektuelle Entwicklung durch Erziehung, Bildung und die Lebensverhältnisse des Individuums bedeutend beeinflußt wird. Wir müssen daher, wenn wir die Begabung eines Bauern taxieren wollen, einen anderen Maßstab anlegen, als bei dem Städter, der höhere Schulen besucht hat und den gebildeten Klassen angehört. Ein Maß intellektueller Leistungen, das bei dem gebildeten Städter auf Dummheit schließen läßt, gestattet den gleichen Schluß nicht bei dem Landbewohner, der nur mangelhaften Volksschulunterricht genossen hat und eines jeden geistig anregenden Verkehrs ermangelt. Ein gebildeter Kaufmann z. B., der über Anwälte und Gerichte Ansichten äußern würde, die man bei Bauern häufig vernimmt, müßte ein Dummkopf sein, während die betreffenden Landbewohner trotz der Einfältigkeit ihrer Ansichten sich nicht als intellektuell minderwertige Vertreter ihres Standes betrachten lassen.

Der Glaube an die Wirksamkeit des sogenannten Wetterläutens gestattet bei einem in gut katholischer Gegend lebenden Landbewohner noch nicht den Schluß auf Dummheit, während der gleiche Glaube bei einem gebildeten, insbesondere naturwissenschaftlich gebildeten Städter eine derartige Annahme wohl rechtfertigen würde1).

 

 

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1) Man könnte dagegen einwenden, daß der Regierungspräsident in Minden von der "Germania" heftig angegriffen wurde, weil er das Wetterläuten und Anzünden geweihter Kerzen als Aberglaube bezeichnet hatte. Das Vorgehen der "Germania" ist jedoch kein Beweis dafür, daß die Redakteure dieser Zeitung selbst von der Kraft des Wetterläutens überzeugt sind. Das Vorgehen derselben kann auch lediglich durch den Wunsch veranlaßt worden sein, das Landvolk in seiner frommen Einfalt möglichst zu erhalten, da dies den klerikalen Einfluß bei denselben fördert.


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