[Die Leistungen der Römer in der Rechtswissenschaft, der Baukunst und auf anderen praktischen Gebieten. Stand der Kultur in Rom zur Kaiserzeit. Folgerungen.]


Die Römer zeigten sich, was bei ihrem eminent auf das Praktische gerichteten Geiste nicht befremdlich erscheint, den Künsten und Wissenschaften wenig hold, bis der Einfluß griechischer Bildung durch regeren Verkehr mit Griechenland und Einwanderung griechischer Gelehrter sich bei ihnen geltend machte. Die griechische Philosophie begegnete, wenn auch von einzelnen hervorragenden Männern gepflegt, doch in den leitenden Kreisen Roms einer Geringschätzung und Opposition1), welche zeitweilig zur Ausweisung der Philosophen führte, und konnte erst im zweiten Jahrhundert n. Chr. die ihr gebührende Anerkennung neben den einheimischen praktisch-wissenschaftlichen Disziplinen erlangen. Unter diesen ist eine, die in Rom besonders gepflegt wurde und einen Grad der Ausbildung erreichte, der noch heute als unübertroffen erachtet wird, die Rechtswissenschaft. Es genügt, wenn wir zum Belege die Ansicht eines der hervorragendsten deutschen Rechtslehrer, des verstorbenen Professors Windscheid anführen2). "Auch abgesehen von einer irgendwelchen früheren oder gegenwärtigen gesetzlichen Geltung hat das römische Recht eine nicht hoch genug anzuschlagende Bedeutung für ganz Europa, ja für die ganze zivilisierte Welt. Und zwar aus einem doppelten Grunde. Einmal deswegen, weil sein Inhalt zu einem großen Teil nicht auf der Besonderheit gerade des römischen Volksgeistes beruht, sondern nichts ist, als der Ausdruck allgemein menschlicher Auffassungen, allgemein menschlicher Verhältnisse, nur mit einer Meisterschaft entwickelt, welche keine Jurisprudenz und keine Gesetzgebungskunst seitdem zu erreichen verstanden hat — daher unmittelbar verwertbar, wo zivilisierte Menschen zusammenleben. Sodann deswegen, weil ganz abgesehen von seinem Inhalt, das römische Recht durch seine formale Ausbildung berufen ist, Muster und Schule des juristischen Denkens und juristischen Schaffens zu sein."

Was die Künste anbelangt, haben die Römer ihre frühere Geringsdiätzung derselben in der Kaiserzeit wenigstens äußerlich dadurch ausgeglichen, daß sie ihre öffentlichen Plätze und Bauten mit den aus allen Provinzen des Reiches zusammengeschleppten Kunstschätzen in verschwenderischer Weise schmückten und die Besitzer großer Vermögen in der künstlerischen Ausstattung ihrer Häuser den größten Luxus entfalteten. Diese Gepflogenheiten verbreiteten sich über alle Provinzstädte, ein gewisses Bedürfnis für Kunsterzeugnisse drang in alle Stände und führte zu einem beispiellosen Aufschwung des Kunstgewerbes. Während die Römer in den bildenden Künsten im Wesentlichen Nachahmer der Griechen blieben, haben sie in der Baukunst selbständig Werke von einer Großartigkeit und Kühnheit geschaffen, daß deren Reste uns heute noch Bewunderung einflößen. Besonders Hervorragendes haben sie in Bauten für praktische und Vergnügungszwecke, Wasserleitungen, öffentlichen Bädern, Brücken, Zirkus- und Theatergebäuden geschaffen, wie die in Rom und anderen Städten Italiens und Frankreichs erhaltenen Reste zur Genüge zeigen. Was die Römer außerdem auf anderen praktischen Gebieten, in der Kriegs- und Staatskunst, im Vermessungs- und Verkehrswesen und der Technik geleistet haben, ist so bekannt, daß es hier keiner weiteren Ausführung bedarf. Um die Höhe, welche die Kultur in Rom erreichte, zu beleuchten und einen zutreffenden Vergleich derselben mit dem derzeitigen Stande der Kultur in Europa zu erleichtern, seien hier noch folgende Tatsachen erwähnt: Das alte Rom besaß eine musterhafte Wasserversorgung, welche durch zwei über viele Meilen ausgedehnte Wasserleitungen mit äußerst praktischen und kunstvollen Einrichtungen zur Klärung und Verteilung des Wassers bewerkstelligt wurde, daneben aber auch ein Kanalisationssystem zur Entwässerung des Bodens und Abfuhr des Unrats, dessen Hauptkanal, die Cloaca maxima, noch heute erhalten ist3). Es ist einigermaßen beschämend, wenn wir bedenken, wie traurig es noch im verflossenen Jahrhundert in vielen Städten Deutschlands inbezug auf Wasserversorgung und Kanalisation bestellt war, ja zum Teil noch heute ist. Nach statistischen Mitteilungen aus dem 4. und 5. Jahrhundert, die Federn4) mitteilt, besaß Rom 423 Tempel, 1352 Brunnen und Bassins, 28 Bibliotheken, Theater, unter diesen eines mit 22888 Sitzplätzen, den Zirkus Maximus mit 385 000 Sitzplätzen und 867 öffentliche Bäder. Es besaß auch, was noch besondere Erwähnung verdient, eine abgekürzte Schrift, ähnlich unserer gegenwärtigen Stenographie.

Überblicken und prüfen wir das im Vorstehenden Angeführte, so müssen wir gestehen, daß die Kultur, welche in dem Jahrtausend von 500 v. bis 500 n. Chr. auf griechischem und römischem Boden ohne Dampfkraft und Elektrizität, ohne die Errungenschaften der modernen Technik und Chemie geschaffen wurde — die Kultur des klassischen Altertums — kein geringeres Maß von Geisteskräften erheischte, als unsere gegenwärtige. Die Werke, welche diese Kultur hervorbrachte, sind, wie wir gesehen haben, zum Teil heute noch unübertroffen und bilden einer der wichtigsten Grundlagen unserer Geistesbildung. Wenn man daher die Frage des intellektuellen Fortschritts ganz allgemein, d. h. ohne Beziehung zu irgend einer bestimmten Nation und Bevölkerung stellt, so kann die Antwort nur dahin lauten, daß keines der Kulturvölker der Gegenwart sich einer Überlegenheit über das klassische Altertum rühmen kann. Nichts von unseren kulturellen Leistungen berechtigt uns zu der Annahme, daß der Verstand der alten Griechen und Römer nicht ausgereicht hätte, unter den gleichen Bedingungen das zu schaffen, was die Neuzeit geleistet. So ergibt die Zusammenfassung aller unserer Ausführungen den Schluß, daß, wenn auch eine gewisse Hebung des intellektuellen Niveaus der großen Massen in neuerer Zeit nicht in Abrede zu stellen ist, eine Steigerung der geistigen Fähigkeiten der begabteren Bevölkerungselemente in Europa und somit ein tatsächlicher intellektueller Fortschritt gegenüber dem Altertum nicht angenommen werden kann5).

 

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1) Vergl. Theodor Loewenfeld: "Inästimabilität und Honorierung der artes liberales nach römischen Recht." Separatausgabe aus der Festschrift zum Doktorjubiläum des Geh. R. Prof. Plank, München 1887.

2) Windscheid, Lehrbuch des Pandektenrechts. 1. Bd. 8. Aufl.

3) Ähnliche Einrichtungen besaßen auch andere Städte Italiens.

4) Karl Federn: Dante 1880.

5) Nach mir hat sich Jung (Jahrbuch für Psychoanalytische und Psycho­pathologische Forschungen. 3. Bd. 1. Hft. 1911) zu einer ähnlichen Auffassung bekannt. Er bemerkt: "Es wäre eine lächerliche und gänzlich ungefertigte Selbstüberhebung, wenn wir annehmen wollten, wir seien energischer oder intelligenter als das Altertum — unser Wissensmaterial hat zugenommen, nicht aber die intellektuelle Fähigkeit ... An Wissen sind wir reich geworden, nicht aber an Weisheit."


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